Konsultationsregelung Therapieberatung
Konsulationsregelung / Kosten für Therapieberatung

Therapieberatung kann im Rahmen einer psychotherapeutischen Krisenintervention sowohl über die Grundversicherung als auch über die Zusatzversicherung der Krankenkasse abgerechnet werden.

Das Erstgespräch verrechne ich mit Fr. 160.--.
In diesem Erstgespräch wird dann auch die voraussichtlich notwendige Anzahl von Sitzungen für die Therapieberatung sowie der Preis (Einkommens- und Vermögens-Abhängig) für die weitere Sitzungen vereinbart.

Eine Therapie-Sitzung dauert zwischen 45 und 50 Minuten. Bei Bedarf können auch Sitzungen von 75 oder 90 Minuten vereinbart werden.

Absage: Wird eine Konsultation später als 48 Stunden (für Montagssitzungen gilt der Freitag als letzter Absagetag) vor dem vereinbarten Termin abgesagt oder verschoben, wird in der Regel - wenn der Platz nicht anderweitig vergeben werden kann (worum ich mich natürlich immer bemühe) - der volle Stundenansatz verrechnet.
Wird eine Sprechstunde unentschuldigt nicht besucht, sind 100% des Stundenansatzes fällig.

Schweigepflicht
Ich arbeite nach treuhänderischen Prinzipien und halte mich an die Schweigepflicht.
Sämtliche im Rahmen der Beratungsbeziehung erhaltenen Informationen werden vertraulich behandelt.

Die Konsultationsregelung für Psychotherapie

 

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