Konsultationsregelung Supervision
Die Dauer, Anzahl und Periodizität der Sitzungen werden im Erstgespräch festgelegt.

Absage: Wird eine Konsultation später als 48 Stunden (für Montagssitzungen gilt der Freitag als letzter Arbeitstag) vor dem vereinbarten Termin abgesagt oder verschoben, wird in der Regel - wenn der Platz nicht anderweitig vergeben werden kann - der volle Stundenansatz verrechnet. Wird eine Sprechstunde unentschuldigt nicht besucht, sind 100% des Stundenansatzes fällig.

Bei externen Sprechstunden: (ausserhalb der Praxisräumlichkeiten) wird die Reisezeit zum 1/2 Stundenansatz belastet.

Zu erbringende Gutachten und Berichte sowie ausserordentliche Sekretariatsarbeiten: zugunsten der Klientin / des Klienten werden in Rechnung gestellt.

Honorar:

Erstgespräch: Das Erstgespräch verrechne ich mit Fr. 180.--.

Der Sprechstundenansatz beträgt für

- Einzel-Supervision: Fr. 180.-- bis 250.-- (50-Min./Sitzung)

- Team- und Gruppensupervision: Fr. 220. -- bis Fr. 280.-- (60-Min./Sitzung)


Die Leistungen sind in der Regel nicht kassenpflichtig über die Grundversicherung, und werden, ohne anderslautende Vereinbarung, jeweils Ende Monat fakturiert. Eine Ausnahme bildet die delegierte Psychotherapie.
Auskunft hierüber erhalten Sie im Erstgespräch. Über Details der Abrechnung als SelbstzahlerIn, über die Grundversicherung (delegierte Psychotherapie) oder die Zusatzversicherung orientiere ich Sie gerne im Erstgespräch.

Ich arbeite nach treuhänderischen Prinzipien und halte mich an die Schweigepflicht. Sämtliche im Rahmen der Beratungsbeziehung erhaltenen Informationen werden vertraulich behandelt.

 

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