Absage: Wird eine Konsultation später als 48 Stunden (für Montagssitzungen gilt der Freitag als letzter Arbeitstag) vor dem vereinbarten Termin abgesagt oder verschoben, wird in der Regel - wenn der Platz nicht anderweitig vergeben werden kann - der volle Stundenansatz verrechnet. Wird eine Sprechstunde unentschuldigt nicht besucht, sind 100% des Stundenansatzes fällig.
Bei externen Sprechstunden: (ausserhalb der Praxisräumlichkeiten) wird die Reisezeit zum 1/2 Stundenansatz belastet.
Zu erbringende Gutachten und Berichte sowie ausserordentliche Sekretariatsarbeiten: zugunsten der Klientin / des Klienten werden in Rechnung gestellt.
Honorar: Der Sprechstundenansatz beträgt Fr. 180.--
bis 250.-- (50-Min./Sitzung).
Das Erstgespräch verrechne ich mit Fr. 180.--.
(Sozialtarif ist in begründeten Situationen möglich).
Die Leistungen sind in der Regel nicht kassenpflichtig über die Grundversicherung,
und werden, ohne anderslautende Vereinbarung, jeweils Ende Monat fakturiert.
Eine Ausnahme bildet die delegierte Psychotherapie.
Auskunft hierüber erhalten Sie im Erstgespräch. Über Details
der Abrechnung als SelbstzahlerIn, über die Grundversicherung (delegierte
Psychotherapie) oder die Zusatzversicherung orientiere ich Sie gerne im
Erstgespräch.
Ich arbeite nach treuhänderischen Prinzipien und halte mich an die Schweigepflicht. Sämtliche im Rahmen der Beratungsbeziehung erhaltenen Informationen werden vertraulich behandelt.
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